Corona-SchutzmaßnahmeLiebe Kunden, ab dem 03. April entfallen in Baden-Württemberg nahezu alle Corona-Schutzmaßnahmen. Durch diese Änderung machen wir von unserem Hausrecht gebrauch und bitten daher weiterhin um die Maskenpflicht (Medizinische OP-Maske o. FFP2-Maske). Vielen Dank für euer Verständnis!